Rauchmelderpflicht

Rauchwarnmelder können im Falle eines Brandes ihr Leben retten.
Egal, ob vom Gesetzgeber vorgeschrieben oder nicht – zu ihrer eigenen Sicherheit sollten sie nicht zögern, Rauchwarnmelder zu installieren.
Die Bayerische Bauordnung fordert in §46 seit dem 1. Januar 2013 Rauchwarnmelder in Neu- und Bestandsbauten. Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses / der Wohnung verantwortlich.
Weitere Infos: https://www.kfv-lkr-fuerth.de/aktuelles/rauchwarnmelder/